Liebe Gäste, willkommen in der Karpfenstadt Reinfeld

 

Liebe Reinfelderinnen und Reinfelder,
liebe Gäste,

wir begrüßen Sie auf der Internetseite der Stadt Reinfeld (Holstein). Mit 8.595 Einwohnern ist Reinfeld umgeben von Wäldern und Teichen. Wir sind ein Naherholungsgebiet und damit ein beliebtes Ausflugsziel.
Reinfeld (Holstein) weist als zentraler Ort mit einer guten Infrastruktur ein umfangreiches Angebot an Kindertagesstätten, Schulen und sportlichen Möglichkeiten auf.

Bürgermeister Horn
Attraktive Möglichkeiten der Ansiedlung bietet die Stadt sowohl Familien als auch Gewerbebetrieben auf entsprechenden Flächen. Dabei profitiert Reinfeld von der verkehrsgünstigen Lage an der Vogelfluglinie mit Bahnanschluss Hamburg-Lübeck im Hamburger Verkehrsverbund (HVV) und dem Autobahnanschluss der A 1 (Hamburg-Lübeck-Oldenburg) sowie in unmittel-barer Nähe dem Kreuz zur A 20 (Bad Segeberg-Lübeck-Stettin).
Mit diesem Internetauftritt möchten wir Sie umfassend über die Stadt Reinfeld (Holstein) informieren. Um dieses zu erreichen, werden die Seiten regelmäßig überarbeitet und vervollständigt. Dabei nehmen wir gerne Ihre Anregungen auf.

Gerhard Horn
Bürgermeister

 

Verkehrssicherung: Rückschnitt von Bäumen, Büschen und Hecken

Die Stadt Reinfeld (Holstein) möchte darauf hinweisen, dass im Rahmen der Verkehrssicherung der in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragende Bewuchs unbedingt zurückzuschneiden ist. Vereinzelt sind die Gehwege bereits so stark zugewachsen, dass Fußgänger nicht mehr  an einander vorbeigehen können. Zugewachsene Verkehrsschilder und Sichtdreiecke behindern den Fahrzeugverkehr und gefährden alle Verkehrsteilnehmer.

Irrtümlicherweise herrscht die Auffassung, dass ein Rückschnitt erst nach dem 24.06. des Jahres erlaubt ist – für den Rückschnitt gibt es jedoch  keinen festen Termin.


Nach Gesetz ist erlaubt:

  • der schonende Form- und Gehölzschnitt an Hecken und Bäumen zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen (Unterhaltungsschnitt). Dabei ist auf jeden Fall sicherzustellen, dass die Hecke/der Baum als Brut- und Lebensraum für die Vogelwelt während der Brutzeit ungestört bleibt. Vor dem Schnitt ist daher zu kontrollieren, ob sich in der Hecke noch belegte Nester befinden. In diesem Fall sollte der Schnitt in jedem Fall auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.

Also Vorsicht! Teils bis Ende Juli brüten viele Vögel, wie Amseln, Buchfinken, Grasmücken und Zaunkönige, in den Hecken! Bitte beobachten Sie die Hecke einige Zeit auf ein- und ausfliegende Vögel. Direkt vor dem Schnitt kontrollieren Sie unbedingt vorsichtig die Hecke auf Nester. Wenn die grüne Pracht Eier oder Nestlinge enthält, muss der Heckenschnitt verschoben werden. Achtung, auch Igel und andere Kleinsäuger sowie manche Insekten haben ihre Nester oft in Reisig- oder Blätterhaufen unter Hecken!

Sorgen Sie beim Schnitt dafür, dass ausreichend Platz für den erneuten Zuwachs bis zum nächsten Schnitt erreicht wird.

Zum Schutz der Lebensräume von vielen Insekten, Vögel und anderen Kleintieren ist in Schleswig-Holstein grundsätzlich verboten, in der Zeit vom 15. März bis 30. September, Bäume, Knicks, Hecken, anderes Gebüsch sowie Röhrichtbestände und sonstige Gehölze zu fällen, zu roden, auf den Stock zu setzen oder auf sonstige Weise zu beseitigen (§ 27a LNatSchG -Landesnaturschutzgesetz 2010).

 

Bekanntmachung - Konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung

Am Donnerstag, 20.06.2013 findet um 18:30 Uhr in der Pausenhalle der Matthias - Claudius - Schule die konstituierende Sitzung der Stadtverordnetenversammlung statt.


Lesen Sie hier den Bekanntmachungstext.

   

Bekanntmachung - öffentl. Auslegung 3. Änderung Bpl. 39

Der Stadtentwicklungs- und Wirtschaftsausschuss der Stadt Reinfeld (Holstein) hat in seiner Sitzung am 23.05.2013 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 39 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB zu ändern.

Bitte lesen Sie hier mehr.

 

Bekanntmachung - Korrektur Satzungsbeschluss vom 15.04.2013

Die am 15.04.2013 auf der Webseite der Stadt Reinfeld (Holstein) veröffentliche Bekanntmachung, auf die ab dem 11.04.2013 im Schaukasten am Rathaus hingewiesen wurde, wird hiermit wegen eines Fehlers in der Gebietsbezeichnung aufgehoben und durch folgende Bekanntmachung ersetzt.


Bitte lesen Sie hier die komplette Bekanntmachung.

   

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