EG-Dienstleistungsrichtlinie
Ziel der EG-DLR ist, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen sowie bürokratische Hindernisse für Dienstleistungsunternehmen abzubauen.
Damit soll die uneingeschränkte Nutzung des europäischen Binnenmarktes insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen gewährleistet werden.
Einer der wichtigsten Bestimmungen der EG-DRL ist die Einrichtung sogenannter "Einheitlicher Ansprechpartner (EA)", über die ein Dienstleistungserbringer alle für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung erforderlichen Verfahren und Formalitäten abwickeln kann.
Die Aufgaben des Einheitlichen Ansprechpartners werden in Schleswig-Holstein durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts (EA Anstalt SH) in gemeinsamer Trägerschaft des Landes Schleswig-Holstein, der kommunalen Landesverbände sowie der Wirtschaftskammern wahrgenommen.
Der Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein als Flyer (PDF-Format) zum Ausdrucken.
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Einheitlicher Ansprechpartner |
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Telefon +49 (0431) 988 2996
Fax +49 (0431) 988 616 111
E-Mail
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Internet http://www.ea-sh.de

